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Neue Corona-Vorgaben ab dem 01. März 2023

Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung

Liebe Besucher*innen,

 

ab dem 01. März 2023 werden mehrere Corona-Schutzmaßnahmen vorzeitig beendet:

 

Die Testpflicht

...entfällt für Bewohner*innen, Tagespflegegäste und Kund*innen,

...entfällt für Mitarbeitende,

...entfällt für Besucher*innen.

 

Die Maskenpflicht

...entfällt für Bewohner*innen, Tagespflegegäste und Kund*innen,

...entfällt für Mitarbeitende.

 

Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht für Besucher*innen der vollstationären Pflege sowie der Tagespflege.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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