seit 1257
Menschlichkeit
ist unsere
Stärke!

Leistungen

Die Arbeitsvertragsbedingungen der Beschäftigten der Stiftung Kieler Stadtkloster und der Kieler Stadtkloster Pflegedienst gGmbH sind zwischen dem Vorstand, der Geschäftsführung und dem gemeinsamen Betriebsrat der Einrichtungen und des Pflegedienstes vereinbart.

Wir möchten auch Bewerberinnen und Bewerbern mit familiären Verpflichtungen oder Einschränkungen, die Chance geben bei uns zu arbeiten. Daher gibt es die Möglichkeit, individuelle Arbeitszeiten zu vereinbaren - sofern es unsere Rahmenbedingungen zulassen.

Die Beschäftigten erhalten zusätzlich zur Vergütung u. a.

  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Zulagen für Zusatzaufgaben
  • Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Nachtzuschläge
  • Prämien für kurzfristiges Einspringen sowie für die Vermittlung von Bewohnern
  • im ersten Beschäftigungsjahr 5 Wochen ab dem 2. Beschäftigungsjahr 6 Wochen Urlaub

Wir haben in einer Betriebsvereinbarung geregelt, dass jedes 2. Wochenende frei ist .

Beschäftigte, die in ihrem Freizeitausgleich für Überstunden erkranken, erhalten diese Zeit zurück.
Bei Eintritt des Krankengeldbezuges gibt das Kieler Stadtkloster für 6 Wochen einen Zuschuss.